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Dokument-ID: 446102
1.1 Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen
Liegt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, so ist auf diese Steuerfreiheit in der Rechnung hinzuweisen. Die genaue Angabe der gesetzlichen Bestimmung ist nicht erforderlich, es empfiehlt sich aber darauf hinzuweisen, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt.