Neu
Dokument-ID: 445035
9 Vorsteuerabzug
Wiederverkäufer
Unterliegt die Lieferung eines Gegenstandes der Differenzbesteuerung gemäß § 24 Abs 1 und 2 UStG, so ist der Wiederverkäufer nicht berechtigt, die im eingekauften Gegenstand enthaltene Umsatzsteuer, auch wenn diese gesondert in der Rechnung an ihn ausgewiesen wurde oder die von ihm entrichtete Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.