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Dokument-ID: 344595
6.1 Grundstücksleistungen
Allgemeines – Grundstücksbegriff
Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken sind gem § 3a Abs 9 dort steuerbar, wo sich das Grundstück befindet (leg cit: „wo das Grundstück gelegen ist“). Der Begriff des „Grundstückes“ für Zwecke der Anwendung der umsatzsteuerlichen Leistungsortregelungen ist bislang im UStG nicht definiert. Auch in der MWSt-Richtlinie (RL 2006/12/EG), die in Art 47 den Leistungsort von Grundstücksleistungen regelt, findet sich bislang keine Definition des Begriffes des Grundstückes.