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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Veranlagungszeitraum

Grundsätzlich ist das Kalenderjahr Veranlagungszeitraum. Der Veranlagungszeitraum beträgt somit regelmäßig 12 Monate. Ein kürzerer Veranlagungszeitraum kann sich bei Aufnahme oder Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit während des Kalenderjahres ergeben.

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