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Dokument-ID: 257806
1 Lohnveredelung
Voraussetzungen
Die Bestimmung des § 8 UStG stellt eine Ergänzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung dar. Dadurch wird Steuerfreiheit auch auf die sonstige Leistung im Zusammenhang mit der Be- bzw Verarbeitung der ausgeführten Gegenstände erweitert.