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Neu Dokument-ID: 282218

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Zusätzliche Meldeverpflichtungen

Seit 01.01.2010 sind Unternehmen verpflichtet, jene sonstigen Leistungen in der zusammenfassenden Meldung anzugeben, die im EU-Ausland steuerbar sind und im EU-Ausland dem Reverse-Charge System unterliegen.

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