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Dokument-ID: 282218
7.5 Zusätzliche Meldeverpflichtungen
Seit 01.01.2010 sind Unternehmen verpflichtet, jene sonstigen Leistungen in der zusammenfassenden Meldung anzugeben, die im EU-Ausland steuerbar sind und im EU-Ausland dem Reverse-Charge System unterliegen.