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Armin Obermayr - Anna Menheere | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Gutschriften als Rechnung

Gutschriften sind Urkunden, mit denen ein Unternehmer über eine Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wurde, dh die Abrechnung erfolgt durch den Leistungsempfänger. Vereinfacht gesagt muss die Abrechnung so erfolgen, als wäre die Rechnungsstellung durch den Leistenden erfolgt (dh die Gutschrift muss alle erforderlichen Rechnungsangaben enthalten, Beurteilung hinsichtlich Leistungsort, Steuersatz wie bei Fakturierung durch den Leistenden, etc).

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