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Dokument-ID: 307199
1.2 Unterscheidung zwischen normaler Lieferung, Werklieferung und Werkleistung
Die Unterscheidung zwischen normaler Lieferung, Werklieferung und Werkleistung ist insbesondere hinsichtlich des Ortes der Lieferung bzw sonstigen Leistung, der Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer sowie der Umkehrung der Steuerschuld maßgeblich.