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Neu Dokument-ID: 307352

Armin Obermayr - Anna Menheere | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 UID-Nummer des Leistungsempfängers

Für Rechnungen ist zusätzlich die Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers verpflichtend, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung EUR 10.000,– (inkl USt) übersteigt. Voraussetzung ist, dass der leistende Unternehmer Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Inland hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

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