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Neu Dokument-ID: 254581

Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Rechnungslegung

Wird die Differenzbesteuerung angewendet, so darf in der Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Dies gilt auch für den Fall einer Lieferung durch einen Wiederverkäufer an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, welcher sich die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen könnte.

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