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Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Rechnungen bei Mehrwertdiensten

Mehrwertdienste sind spezielle Telekommunikationsdienste, die Leistungen über die Bereitstellung einer Kommunikationsverbindung hinaus ermöglichen. Für diese Leistungen wird ein erhöhter Tarif verrechnet. In der Regel erfolgt die Nutzung des Mehrwertdienstes über den Quellnetzbetreiber in ein anderes Netz zum Dienstnetzbetreiber. Der Dienstnetzbetreiber steht in einem vertraglichen Verhältnis zum Mehrwertdienstanbieter. Der Kunde schließt sowohl einen Vertrag mit dem Quellnetzbetreiber zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und einen gesonderten Vertrag mit dem Anbieter des Mehrwertdienstes ab. Der Quellnetzbetreiber stellt daher nur das technische Hilfsmittel zur Verfügung. Er ist verpflichtet, das Inkasso für die Mehrwertdienste zu übernehmen und leitet es nach Abzug eines Anteils für den Einziehungsaufwand an den Dienstnetzbetreiber weiter.

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