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Dokument-ID: 244565
2 Nachweis der Reise durch Beleg
Gem § 13 Abs 1 UStG 1994 können Unternehmer für eine im Inland ausschließlich durch den Betrieb veranlasste Reise (betriebliche Veranlassung) – unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 12 leg cit – die auf die Mehraufwendungen für Verpflegung entfallende abziehbare Vorsteuer nur aus den nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften für die Gewinnermittlung festgesetzten Pauschalbeträgen errechnen.