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Dokument-ID: 253987
7 Option zur Soll-Besteuerung
Grundsätzlich ist die Ist-Besteuerung gem § 17 UStG zwingend anzuwenden. Allerdings sehen § 17 Abs 1 und Abs 2 UStG vor, dass Unternehmer zur Soll-Besteuerung optieren können. Diese Option muss nicht für das gesamte Unternehmen ausgeübt werden, sondern kann auf bestimmte Betriebe beschränkt werden.