Neu
Dokument-ID: 447771
5 Material- und Personalbeistellungen
Es ist den Vertragsparteien vorbehalten, den Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen festzulegen. Keine Leistung liegt deshalb vor, wenn der Besteller dem Auftragnehmer das notwendige Material zur Verfügung stellt oder zumindest Teile davon, damit der Auftrag entweder überhaupt durchgeführt werden kann oder der Auftragsumfang und damit die Kosten entsprechend reduziert werden können.