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Dokument-ID: 447742
3 Leistungserbringer, Leistungsempfänger, Zeitpunkt der Leistungserbringung
Bei jedem Umsatz gibt es einen Leistungserbringer und einen Leistungsempfänger. Der Leistungserbringer schuldet die auf den Umsatz entfallende Umsatzsteuer, während der Leistungsempfänger, sofern er prinzipiell zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die auf den Umsatz entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern kann.