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Dokument-ID: 440170
9 Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Vorschriften über die Ist-Besteuerung finden auf die Geschäftsveräußerung im Ganzen keine Anwendung. Das Entgelt für die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist immer Gegenstand der Soll-Besteuerung.