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Dokument-ID: 1045768
1.3 Meldeverpflichtungen
Die Beteiligten an einem Konsignationslager haben bestimmten Meldeverpflichtungen nachzukommen. Diese bestehen einerseits aus der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen sowie dem Führen eines Registers, aus dem sich der Inhalt des Konsignationslagers ergibt.