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Dokument-ID: 259596
1 Vorsteuern für Reisekosten
§ 13 UStG sieht Vereinfachungen für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten vor. Die Vereinfachung besteht darin, dass die unter die Vereinfachung des § 13 fallenden Belege nicht den Anforderungen des § 12 entsprechen müssen. § 13 ist sowohl anwendbar für Reisen, die der Unternehmer selbst tätigt als auch für Reisen, die Mitarbeiter des Unternehmers tätigen.