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Dokument-ID: 445557
2 Ig Erwerb gegen Entgelt
Voraussetzungen
Art 1 Abs 2 UStG sieht folgende Voraussetzungen für das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Erwerbes gegen Entgelt vor:
- Ein Gegenstand gelangt aufgrund einer Lieferung von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat.
- Der Erwerber ist entweder ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Schwellenerwerber ist.
- Die Lieferung wird durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und ist nicht aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung oder der Differenzbesteuerung im Ursprungsstaat steuerbefreit.