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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Aufteilung der Vorsteuern

Aufteilung allgemein

Wenn ein Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze bewirkt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, dann hat der Unternehmer die angefallenen Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 12 Abs 1 und 3 UStG aufzuteilen. Diese Aufteilung kann gem § 12 Abs 4 UStG nach den drei folgenden Methoden vorgenommen werden:

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