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Dokument-ID: 282283
1.5 Durchlaufende Posten
Nicht zum Entgeltzählen durchlaufende Posten. Durchlaufende Posten sind Zahlungen, die ein Unternehmer im Namen und auf Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Hierbei ist es irrelevant, ob der andere Unternehmer ist oder nicht.