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Dokument-ID: 307228
1.4 Auftreten in eigenem und fremdem Namen
Außenverhältnis
Hinsichtlich der Frage, wer eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, stellt das Umsatzsteuerrecht darauf ab, wer im Außenverhältnis als Leistender auftritt. Hinsichtlich des Kommissionärs sieht das Umsatzsteuerrecht besondere Regeln vor.