1.2 Steuerschuldnerschaft bei unberechtigtem Umsatzsteuerausweis
Zusätzlich regelt § 19 Abs 1 letzter Halbsatz, dass in Fällen eines unberechtigten Steuerausweises gem § 11 Abs 14 der Aussteller der Rechnung die ausgewiesene Steuer schuldet. In letzterem Fall ist es nicht notwendig, dass der Rechnungsaussteller Unternehmer ist. Die Steuerschuld gem § 19 Abs 1 letzter Halbsatz entsteht entweder wenn ein Unternehmer überhaupt keine im Inland steuerpflichtige Leistung erbracht hat oder ein Nichtunternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis legt. Der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer auf einer Rechnung verleiht dem Rechnungsaussteller keine Unternehmereigenschaft.