© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 282657

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 UVA – Voranmeldungszeitraum, Abgabefristen und Abgabeverpflichtete

§ 21 Abs 1 UStG sieht vor, dass Unternehmer bis spätestens zum 15. des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuervoranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt abzugeben haben. Die Umsatzsteuerzahllast bzw ein sich ergebender Überschuss zugunsten des Unternehmers ist vom Unternehmer selbst zu berechnen. Trotzdem bleibt die Umsatzsteuer eine Veranlagungssteuer (Ruppe, UStG § 21 Rz 3). Deshalb wird die Jahresumsatzsteuer auch durch Bescheid festgesetzt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umsatzsteuergesetz in unserem Shop! Zum Shop