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Dokument-ID: 448507
5.1 Besorgungsleistung
Eine Besorgungsleistung liegt dann vor, wenn von einem Unternehmer (= Geschäftsbesorger) in eigenem Namen aber auf fremde Rechnung entweder Leistungen eingekauft oder verkauft werden. Das Pendant zur Besorgungsleistung ist im Bereich der Lieferungen die Kommission. Im Zusammenhang mit der Besorgung von Sonstigen Leistungen wird deshalb auch von der Leistungskommission gesprochen.