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Neu Dokument-ID: 221592

Vorschrift

Binnenmarktregelung (BMR) – Auszug

Inhaltsverzeichnis

Artikel 2
Fahrzeuglieferer

idF BGBl. Nr. 663/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995

Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.