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Dokument-ID: 221612
Artikel 24b
Binnenmarktregelung (BMR) – Auszug
Artikel 24b
Zoll- und Steuerlager
Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs. 1 Z 2 genannte Regelung überführt werden sollen.