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Dokument-ID: 344881
8 Leistungen, die nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten
Kraft gesetzlicher Fiktion gelten die in § 12 Abs 2 Z 2 UStG angeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen und Einfuhren als nicht für das Unternehmen ausgeführt, auch wenn diese tatsächlich für das Unternehmen erfolgen.