7 Abgrenzung des Mietvertrages gegenüber anderen Verträgen
Familienrechtliche Wohnverhältnisse
Unter einem familienrechtlichen Wohnverhältnis ist eine Benützung durch Personen zu verstehen, die ihr Recht auf den Gebrauch einer Wohnung aus familienrechtlicher Bindung (Ehegatte, Kinder) zum Nutzungsberechtigten der Wohnung ableiten. Die Rechtsstellung des letztgenannten Nutzungsberechtigten (etwa Eigentum, Fruchtgenuss oder Miete) ist dafür entscheidend. Der Wohnungsbenützung können Ansprüche des Angehörigen auf Leistung von Unterhalt zugrunde liegen; die Überlassung der Wohnung kann jedoch auch ohne eine gesetzlich durchsetzbare Beistands- oder Unterhaltspflicht aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Angehörigen tatsächlich gewährt werden.