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Dokument-ID: 656109
3.2 Inland und Ausland, Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet
Inland ist gem § 1 Abs 2 UStG 1994 das Bundesgebiet, Ausland ist das Gebiet, das hiernach nicht Inland ist.
Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es gem § 1 Abs 2, 3. Satz UStG 1994 für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer österreichischer Staatsbürger ist, seinen Wohnsitz oder seinen Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung ausstellt oder die Zahlung empfängt.