Neu
Dokument-ID: 656170
3.7.3 Umsätze von gemeinnützigen Sportvereinen (unecht befreit)
Die Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind gem § 6 Abs 1 Z 14 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit.