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Dokument-ID: 281528
3.4 Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB
Allgemeines
Da es sich bei Mietverträgen um Verträge des ABGB handelt, sind diese auch in diesem Sinne anfechtbar, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zusätzlich gibt es auch die Anwendbarkeit des KSchG bei Mietvertragsabschlüssen mit Verbrauchern iS leg cit. Auf diese Besonderheiten wird unten eingegangen werden.