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Dokument-ID: 384227
5.9 Verbotene Vereinbarungen
Allgemeines
Im Vollanwendungsbereich des MRG werden unter § 27 Abs 1 MRG bestimmte ungültige Vereinbarungen angeführt. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen gem § 27 Abs 5 MRG eine Verwaltungsübertretung dar und können entsprechend sanktioniert werden.