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Neu Dokument-ID: 655514

Markus Bulgarini - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung bedarf – außerhalb des Mieterschutzes – keinerlei Begründung. Durch sie wird das vom Gesetz eingeräumte Recht der beiden Vertragspartner, auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Bestandverhältnisse zu beenden, ausgeübt (MietSlg 45.132).

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