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Dokument-ID: 382964
3.9 Mieterschutz – Anwendungsbereich MRG
Der Bestandvertrag im ABGB
Die §§ 1090 bis 1121 ABGB behandeln den Bestandvertrag. Anders als das MRG enthält das ABGB in § 1090 auch eine Definition desselben: Der Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, heißt Bestandvertrag.