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Dokument-ID: 655711
11.6 Nichtbenützung der Wohnung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG)
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen regelmäßig verwendet wird, es sei denn, dass der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist.