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Dokument-ID: 655625
11.2 Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG)
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Mieter, dessen vereinbarter Mietzins ganz oder teilweise in eigenen Dienstleistungen besteht, die bedungenen Dienste vertragswidrig verweigert.