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Markus Bulgarini - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Kündigungsgeschützte Objekte

Ordentliche Aufkündigung

Der ordentlichen Aufkündigung unterliegen auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietverträge. Bei auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen müsste ein Kündigungsrecht, wenn es nicht schon ausnahmsweise kraft Gesetzes besteht (zB bei einem auf mindestens drei Jahre befristeten Mietvertrag über eine Eigentumswohnung oder einem auf mindestens drei Jahre befristeten Mietvertrag über eine sonstige Wohnung), ausdrücklich vereinbart sein (immolex 1998/6).

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