3.1.3 Mietzinsschädliche Verpachtung
Mietzinserhöhung wegen Verpachtung
Wird das verpachtete Unternehmen in gemieteten Räumlichkeiten betrieben (§ 12a Abs 5 erster Satz MRG), kann die Verpachtung unter bestimmten Voraussetzungen zur Erhöhung des Mietzinses führen.
§ 12a Abs 5 Satz 3 bis 5 MRG gestattet dem Vermieter für die Dauer der Verpachtung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens des Mieters die Anhebung des Hauptmietzinses auf das im Zeitpunkt der Verpachtung (§ 12a Abs 7 MRG) nach § 16 Abs 1 MRG angemessene Ausmaß. Diese Bestimmungen sehen das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters ohne Rücksicht darauf vor, ob die Verpachtung dem Mieter vom Vermieter von vornherein gestattet war oder eine Verpachtung bloß mangels Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter in diesem Punkt nicht verhindert werden könnte oder ob das Verpachtungsrecht nunmehr sogar ohne Rücksicht auf eine entgegenstehende Vereinbarung kraft § 12a Abs 5 Satz 1 MRG besteht (RS0107475).