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Dokument-ID: 655718
11.7 Nichtbenützung von Geschäftsräumen (§ 30 Abs 2 Z 7 MRG)
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn die vermieteten Räumlichkeiten nicht zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, es sei denn, dass der Mieter nur vorübergehend wegen Urlaubs, Krankheit oder Kuraufenthalts abwesend ist.