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Dokument-ID: 281525
3.22 Mietzinserhöhung bei Mieterschutz
Allgemeines
Mietzinserhöhungsverfahren nach den §§ 18 ff MRG sind langwierig und kostenintensiv. Kommen entsprechende Außerstreitstellungen nicht zustande, ist im Verfahren unter anderem zu klären, wie hoch die Mietzinsreserve der letzten 10 Jahre ist.