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Neu Dokument-ID: 655518

Markus Bulgarini - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Form und Inhalt einer gerichtlichen Aufkündigung (§§ 560 ff ZPO)

Anwendungsbereich

Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter (MietSlg 45.743).

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