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Dokument-ID: 655855
11.17 Generalklausel (§ 30 Abs 1 MRG)
Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen.
Das Recht des Vermieters, den Mietvertrag aufzukündigen, ist auf wichtige Gründe beschränkt. Diese – nur über Einwendung des Mieters wahrzunehmende – Bestimmung, ist ein Kernstück des Mieterschutzes.