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Markus Bulgarini - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Abgrenzung von Haupt- und Untermiete (§ 2 MRG)

Hauptmiete

Im Unterschied zum ABGB (§ 1090) unterscheidet das MRG zwischen Haupt- und Untermiete. Eine Hauptmiete liegt demnach vor, wenn der Mietvertrag mit dem

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