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Dokument-ID: 687323
16.1 Rücktrittsrechte iZm dem Vertragsabschluss
Sofern ein Verbraucher eine Vertragserklärung iZm einem in § 30a Abs 1 KSchG näher bezeichneten Immobiliengeschäft (bspw einem Bestandvertrag) am selben Tag abgibt, an welchem er das Vertragsobjekt erstmalig besichtigt hat, kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.