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Dokument-ID: 281635
1.7 Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Definition
Ortsüblichkeit
Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins. Ortsüblich ist hierbei ein Zins, der für vergleichbare Mietgegenstände erzielt werden kann (MietSlg 39.309/5).