© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1112878

Redaktion FORUM Media | Glossar

Wohnungstausch

Der Hauptmieter einer Wohnung ist unter folgenden Voraussetzungen zum Wohnungstausch auch ohne Einwilligung des Vermieters berechtigt:

- Aus wichtigen, besonders sozialen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen

- Wenn er die Wohnung vor mehr als fünf Jahren gemietet hat

- Wenn der Tausch im selben Gemeindegebiet erfolgt

- Wenn die Tauschwohnungen zur angemessenen Befriedigung des beiderseitigen Wohnbedürfnisses dienen

- Wenn dem Vermieter der Eintritt des Dritten in den Mietvertrag nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann

- Wenn gegen den Hauptmieter weder eine gerichtliche Kündigung noch eine Räumungsklage anhängig ist (§ 13 Abs 1 MRG)