1.22 Betriebskostenabrechnung
Taxative Aufzählung
Die Aufzählung der Betriebskosten in § 21 Abs 1 MRG ist taxativ (RIS-Justiz RS0069690).
Wahl zwischen Jahrespauschalverrechnung oder Einzelvorschreibung
Der in § 21 Abs 3 MRG normierte Anspruch eines Mieters, vom Vermieter gegen Kostenersatz die Anfertigung von Kopien der Betriebskostenabrechnung zu verlangen, fällt mit der Erfüllung der Abrechnungspflicht durch den Vermieter zeitlich zusammen. Innerhalb von sechs Monaten muss der Mieter die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung bzw von dazugehörigen Belegen verlangen, um diesen zeitlichen Zusammenhang zu wahren (OGH 23.04.2014, 5 Ob 50/14k).