© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 496491

Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.26 Mietzinsrückstand – Allgemeines

Alle Mietzinsbestandteile

Der Kündigungsgrund setzt einen im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung noch bestehenden Rückstand an rechtswirksam vereinbartem oder gesetzlich vorgesehenem Mietzins voraus. Mit welchem Bestandteil des Mietzinses der Mieter in Rückstand geraten ist (Hauptmietzins, dessen vereinbarte Vorauszahlung, Wertsicherung, Umsatzsteuer, Betriebskosten), ist unerheblich. Ebenso rechtfertigt ein Rückstand mit der Entrichtung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen die Aufkündigung. Diese kann lediglich auf rückständige Verzugszinsen oder Verfahrenskosten nicht gestützt werden (MietSlg 46.429).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vermietung und Verpachtung in unserem Shop! Zum Shop