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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.18 Rechtsnachfolge bei Mietvertrag

Wirkung des Bestandvertrages (Rechtslage nach ABGB)

Wenn ein Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen ist, so ist gem § 1095 ABGB das Recht des Bestandnehmers als ein dingliches Recht zu betrachten, welches sich auch der nachfolgende Besitzer auf die noch übrige Zeit gefallen lassen muss.

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