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Dokument-ID: 440444
4.18 Rechtsnachfolge bei Mietvertrag
Wirkung des Bestandvertrages (Rechtslage nach ABGB)
Wenn ein Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen ist, so ist gem § 1095 ABGB das Recht des Bestandnehmers als ein dingliches Recht zu betrachten, welches sich auch der nachfolgende Besitzer auf die noch übrige Zeit gefallen lassen muss.